Mietpreise
und Konditionen

Mietpreise

Saison: April bis Oktober

Bootshaus am Max-Eyth-See Stuttgart für Kinder- und Jugendgruppen, Erwachsene, Vereine Freunde viele Möglichkeiten Spass haben paddeln kajakfahren Kanufahren Feierlichkeiten im Bootshaus, Teamwork beim Flossbau Bootshaus schön gelegen tolle Location für Events am und auf dem See Schwimmwesten und Ausrüstung werden gestellt

  • NutzerEinrichtungen der Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft
  • Halber TagVormittag bis 14 Uhr oder Nachmittag ab 14Uhr
  • Hauptzeit40€
  • Nebenzeit30€
  • Ganzer TagGanzer Tag über 5 Stunden bis max. 19Uhr
  • Hauptzeit65€
  • Nebenzeit55€
  • Flossmaterial0€
  • Zusatzkanadier0€ (extra Kanadier, für Großgruppen, bitte bei Buchung angeben)
  • NutzerGemeinnützige Einrichtungen extern, Schulen
  • Halber TagVormittag bis 14 Uhr oder Nachmittag ab 14Uhr
  • Hauptzeit60€
  • Nebenzeit50€
  • Ganzer TagGanzer Tag über 5 Stunden bis max. 19Uhr
  • Hauptzeit110€
  • Nebenzeit90€
  • Flossmaterial15€
  • Zusatzkanadier15€ (extra Kanadier, für Großgruppen, bitte bei Buchung angeben)
  • NutzerPrivatvermietung extern
  • Halber TagVormittag bis 14 Uhr oder Nachmittag ab 14Uhr
  • Hauptzeit60€
  • Nebenzeit50€
  • Ganzer TagGanzer Tag über 5 Stunden bis max. 19Uhr
  • Hauptzeit110€
  • Nebenzeit90€
  • Flossmaterial15€
  • Zusatzkanadier15€ (extra Kanadier, für Großgruppen, bitte bei Buchung angeben)
  • NutzerKommerzieller Nutzer / Firmen
  • Halber TagVormittag bis 14 Uhr oder Nachmittag ab 14Uhr
  • Hauptzeit80€
  • Nebenzeit60€
  • Ganzer TagGanzer Tag über 5 Stunden bis max. 19Uhr
  • Hauptzeit150€
  • Nebenzeit110€
  • Flossmaterial40€
  • Zusatzkanadier15€ (extra Kanadier, für Großgruppen, bitte bei Buchung angeben)
  • Stornierung von gebuchten Terminen: Gilt auch bei Ausfall wegen Regens
  • bis 14 Tagekostenfrei
  • 13 bis 4 Tage10€ pauschal
  • 3 bis 1 Tag50% des Mietpreises
  • am Veranstaltungstag100% des Mietpreises

Mietkonditionen

  1. Die Mieterin/der Mieter übernimmt gegenüber der Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft die volle Verantwortung für das Geschehen in dem zur Nutzung überlassenen Areal des Bootshauses einschließlich der Einrichtung und des zur Nutzung überlassenen Materials.

  2. Die Mieterin/der Mieter hat die Aufsichtspflicht über seine Nutzergruppe, selbst dann, wenn ein*e Mitarbeiter*in der Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft anwesend ist.

  3. Für aus der Nutzung entstandene Schäden haftet die Mieterin/der Mieter in voller Höhe und ist zum Ersatz oder Neuanschaffung des Materials bzw. des entstandenen Schadens verpflichtet.

  4. Die Mieterin/der Mieter verpflichtet sich evtl. vorhandene Vorschäden an Boothaus oder Material unverzüglich zu melden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

  5. Im Falle eines Schadens, der die Nutzung von Bootshaus oder Material unmöglich macht, behält sich der Vermieter das Recht vor, für entgangene Nutzung Schadenersatz geltend zu machen.

  6. Weitere Schadensersatzansprüche von Dritten, die aus einer Pflichtverletzung resultieren, bleiben davon unberührt.

  7. Die Mieterin/der Mieter übt gegenüber den Teilnehmenden des Freizeitangebots sowie Gästen und Besucher*innen das Hausrecht aus.

  8. Entstandener Müll wird von der Mieterin/vom Mieter auf eigene Rechnung entsorgt. Bei grober Verschmutzung wird eine Reinigungspauschale von 50 Euro erhoben.

  9. Bei Verlust des ausgehändigten Schlüsselsatzes ist dieser zu ersetzen. Der Vermieter behält sich Regressansprüche vor, die aus evtl. Schäden in diesem Zusammenhang entstehen können.

  10. Ein Zufahrtsrecht zum See ist ausdrücklich nicht mit der Vermietung verbunden.

  11. Die genannten Konditionen sind Vertragsbestandteil der Mietvereinbarung und werden dort mit Unterschrift der Mieterin/ des Mieters akzeptiert.